Schlichtung plus

Die Staatlich anerkannte Gütestelle Gut Göddenstedt mit dem Symbol des "Rechtsengels" unterstützt Konfliktparteien bei der Lösung von Konflikten. Sie fördert die Eigenverantwortlichkeit und Regelungsfähigkeit der Konfliktparteien.

 Gut Göddenstedt ist historisch mit der Gerichtsbarkeit verknüpft, diese Tradition wird durch die Gütestelle aufrechterhalten.

Als Anwältin kenne ich die Rechtssituation - als Mediatorin bin ich in der Lage, Parteien auf ihrem Weg zu einer eigenständigen, selbstgewählten verantwortungsvollen Lösungsfindung zu begleiten. Die Gütestelle bietet den Parteien einen geschützten Raum, der auch die Möglichkeit bietet, vollkommen andere Lösungen zu finden, als die streitenden Parteien z.B. vor Gericht ohne Mediation zu haben glauben.

Ihre Vorteile bei einem Güteverfahren:
Das Ergebnis des Güteverfahrens steht einem Urteil gleich - Sie erhalten einen vollstreckbaren Titel nach § 794 ZPO, der wie ein Gerichtsurteil zwangsweise durchgesetzt werden kann. Die Kosten und die Bearbeitungsdauer liegen aber in der Regel deutlich unter denen eines Gerichtsverfahrens. Vor allem unterbricht schon ein eingereichter Güteantrag nach Zahlung der Gütekosten die Verjährung!

Eine staatlich anerkannte Gütestelle dient der außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Statt bei einem Gericht - ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwalts - ein Klageverfahren einzuleiten, können Sie ein Güteverfahren durchführen. Seit dem 1.1.2010 ist die Erhebung bestimmter Klagen in Niedersachsen vor den Amtsgerichten erst zulässig, nachdem versucht wurde, die Streitigkeit zwischen den Parteien einvernehmlich beizulegen. Zuständig für die Durchführung des obligatorischen Streitschlichtungsverfahrens sind die Schiedsämter nach dem niedersächsischen Schiedsämtergesetz.

Anstelle des Schiedsamtes können die Parteien auch versuchen, den Streit vor einer anderen von der Landesjustizverwaltung anerkannten Gütestelle oder einer sonstigen Stelle beizulegen, die außergerichtliche Streitbeilegung betreibt. Das Niedersächsische Justizministerium hat Frau Rechtsanwältin Kieper als Gütestelle anerkannt. Gesetzliche Grundlage ist das Niedersächsisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung (Niedersächsisches Schlichtungsgesetz - NSchlG) vom 17. Dezember 2009.

Die Gütestelle ist Mitglied im Bundesverband Gütestellen e.V. mit Sitz in Berlin.

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